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Multinationalität
Forschungsprojekt:
"Integrationsprobleme multinationaler Streitkräfte"
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Thematik

Die Staaten der Europäischen Union haben auf wirtschaftlichem Gebiet innerhalb der Gemeinschaft bereits einen hohen Integrationsgrad erreicht. Der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnete Vertrag über die europäische Union bot den Mitgliedstaaten die dafür rechtliche Grundlage. Jüngstes Beispiel für die geglückte wirtschaftliche und monetäre Zusammenarbeit ist neben der Schaffung des Binnenmarktes auch die zum 01.01.1999 offiziell eingeführte einheitliche europäische Währung, wobei hierbei die vorgegebenen nationalen Konvergenzkriterien letztendlich von allen Mitgliedsstaaten erfüllt werden konnten.

Dagegen sind auf dem Gebiet der Vereinheitlichung von Rechtsnormen innerhalb der Streitkräfte in der Europäischen Union bisher kaum Fortschritte erzielt worden, obwohl die Bundesrepublik Deutschland sich wie kein anderer europäischer Staat darum bemüht hat, ihre Streitkräfte in multinationale Strukturen einzubringen. Ausdruck dieser Politik ist z.B. die Aufstellung des Eurokorps, des Deutsch-Niederländischen Korps und die Indienststellung des Deutsch-Dänisch-Polnischen Korps. Somit ergab sich insbesondere für das deutsche Heer ein qualitativer Sprung von der Integration innerhalb der NATO hin zur Multinationalität, die in den Einsatzverbänden auf die Demonstration eines einheitlichen, nationenübergreifenden Führungswillen abzielt, der nicht erst im Einsatz sondern bereits im Frieden zum Tragen kommt. Die Herausforderung, die mit der Multinationalität sich ergebenden Probleme zu bewältigen, liegt vorrangig darin, politische Vorgaben in die Praxis umzusetzen. Diese Vorgaben resultieren nicht zuletzt auch aus dem am 2. Oktober 1997 unterzeichneten und zwei Jahre später in Kraft getretenen Vertag von Amsterdam, der Europa schrittweise zu einem Raum der Freiheit und der Sicherheit gestalten will. Auch für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) entwickelt der Vertrag von Amsterdam ein deutlich verbessertes Instrumentarium, welches die EU in die Lage versetzen soll, international ihre Interessen stärker zur Geltung zu bringen.

Die Bundeswehr stellt eines von mehreren Instrumenten deutscher Außen- und Sicherheitspolitik dar. Diese Politik setzt auf internationale Kooperation, auf Krisenvorsorge und auf die Verhütung von Konflikten. Multinationalität ist heute somit als Teilziel und Instrument deutscher Sicherheitspolitik anzusehen, die, wie die Praxis in Ex-Jugoslawien zeigt, vor allem unter Einbeziehung der USA im Rahmen einer gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur erfüllt werden kann. Diesen Aufgaben und den damit verbundenen Zielen sind selbstverständlich Zwischenziele zugeordnet, die u.a. in der Heranführung östlicher Nachbarstaaten Deutschlands an westliche Strukturen liegen sowie in der Gestaltung einer auf Ausgleich und Partnerschaft bedachten, alle Staaten Europas umfassenden kooperativen Sicherheitsordnung.

Die Auseinandersetzung mit dem Thema "Multinationalität" macht es zunächst erforderlich, Begriffe zu klären. Dabei gilt es, die Formen der Multinationalität einschließlich der Rechtsgrundlagen und oftmals auch die rechtliche Grundlagen zu skizzieren, bevor die problemorientierten Fragen aufgegriffen werden können. Zu Beginn soll jedoch neben dem Versuch einer Begriffsdefinition auch ein kurzer Blick über die historische Entwicklung der Multinationalität innerhalb des NATO Bündnisses geworfen werden:

1. Der Begriff der Multinationalität

Im Sprachgebrauch hat sich eingebürgert, erst dann von Multinationalität zu sprechen, wenn die Führung multinationaler Truppenkörper regelmäßige Kontakte aus den verschiedenen Hierarchieebenen voraussetzt. In der Regel sind für diese Kontakte bestimmte Verfahren festgelegt, sei es über vertragliche Vereinbarungen zwischen den beteiligten Staaten, sei es auf der Ebene der Verteidigungsminister oder nachgeordneter Befehlshaber, sei es in einem Korpsstab selbst durch abgestimmten Befehl des kommandierenden Generals. Unter dieser generellen Definition ist Multinationalität Folge der verdichteten politischen Strukturen in Europa und in der Welt. Soweit sich hieraus keine Folgen für die Souveränität der Staaten ergeben und ferner Anpassungsprozesse für die rechtliche Ordnung und die Führungskulturen der beteiligten Armeen ableiten lassen, ergeben sich aus der Multinationalität keine ernsthaften Problem- und Konfliktfelder.

Betrachtet man die Begriffsklärungen und den Befund bisher bestehender multinationaler Verbände im Zusammenhang wird deutlich, daß unter dem Begriff "Multinationalität" sehr unterschiedliche Sachverhalte subsumiert werden können. Multinationalität hat andere Bedingungen als Binationalität und darf auch nicht mit Supranationalität verwechselt werden.
Der übergreifende Vergleich der skizzierten Modelle zeigt, daß die Form der Zusammenarbeit in multinationalen militärischen Kontingenten von der Kooperation zwischen rein national zusammengesetzten Einheiten und Verbänden bis zur Mischung von Soldaten aus verschiedenen Ländern auf Kompanieebene erreicht.

Grundlegend können diese verschiedenen Formen der Zusammenarbeit vereinfacht im Begriff der Kooperation verschiedener Streitkräfte mit bestimmter Zielsetzung zugeordnet werden. Inhalt und Motive sind jedoch Gegenstand verschiedener zwischenstaatlicher Abmachungen und bedürfen aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Formalisierung. Während unter "Integration" das Strukturprinzip der internationalen Stabsarbeit der NATO-Kommandobehörden bezeichnet wird, kennzeichnet der Begriff "Multinationalität" das Strukturmerkmal der für den militärischen Einsatz bereitgehaltenen Truppen.

Seit dem Treffen der Regierungschefs anläßlich der Tagung des Nordatlantikrates am 5./6. Juli 1990 in London hat das Thema "Multinationalität" an Bedeutung gewonnen. Dort wurde nämlich beschlossen, daß sich das NATO-Bündnis zunehmend auf multinationale Korps abstützen wird, die sich aus nationalen Einheiten zusammensetzen. Schon anläßlich Ihrer Gründung als kollektives Verteidigungsbündnis wurde Multinationalität innerhalb der NATO als ein Strukturmerkmal gekennzeichnet. Nur durch die Bündelung ihrer Verteidigungsanstrengungen in gemeinsame Strukturen sahen sich die Bündnisnationen in der Lage, ihre Sicherheit angesichts der Bedrohung durch den Warschauer Pakt zu gewährleisten. Es war der Wille der NATO - Partner, die Multinationalität im Bündnis auch nach dem Ende des Kalten Krieges zu erhalten. So behielten die Ziele der Multinationalität ihre Gültigkeit:

Daß es zur Multinationalität keine Alternative gibt, findet zunehmend Ausdruck auch in offiziellen Dokumenten des Verteidigungsministeriums, in Vorträgen der zuständigen Minister und des Generalinspekteurs aber insbesondere auch in den von der Bundesregierung am 26.03. 1992 beschlossenen "Verteidigungspolitischen Richtlinien" und offiziellen Dokumenten wie dem Weißbuch von 1994. Demnach baut die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands auf der Fähigkeit zur Landesverteidigung und zur Verteidigung der Bündnispartner als erweiterter Landesverteidigung auf. Sie wird ergänzt durch die Fähigkeit zur Teilnahme an kooperativer multinationaler Konfliktverhütung und Krisenbewältigung. Kern deutscher Sicherheitspolitik ist somit Freundschaft und Zusammenarbeit mit den Verbündeten, wobei auch die Vertiefung und Erweiterung der europäischen Integration im Vordergrund steht, um die Handlungsfähigkeit Europas zu stärken.

Ein weiterer, im Weißbuch von 1994, enthaltener Aspekt deutscher Sicherheits. und Verteidigungspolitik ist es aber auch, stabile demokratische, leistungsfähige und ebenbürtige Partner im Osten zu gewinnen, wobei Deutschland die westliche Prosperitäts- und Stabilitätszone über seine Grenzen hinaus ausdehnen wird, um dieses Ziel erreichen zu können. Neben der europäisch-atlantischen Verankerung ist damit die enge Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarstaaten gemeint.

Insofern sind dem Spektrum multinationaler Einbindung somit kaum Grenzen gesetzt und es gewinnt aus bundesdeutscher Sicht mit der Schaffung des Deutsch-Dänisch-Polnischen Korps im Jahre 1998 noch einmal eine neue Dimension: Dieses Beispiel verdeutlicht, daß Multinationalität sogar die Kooperation mit Staaten des ehemaligen Warschauer Paktes ermöglicht, wenngleich eine Vielzahl von Kompromissen und Lernprozessen auch zukünftig noch notwendig sein werden. Multinationalität ist heute ein Merkmal politischer und militärischer Strukturen, das die NATO seit ihrer Gründung im April 1949 als kollektives Verteidigungsbündnis kennzeichnet. Zwar scheiterten die Bestrebungen zum Aufbau der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft in den Fünfziger Jahren, dennoch bestanden bereits seit Beginn des Ost-West Konflikts integrierte Führungsstrukturen der NATO. In diese ist die Bundeswehr seit ihrem Bestehen eingebunden. Multinationale Truppenteile wie das seit 1962 bestehende deutsch-dänische Korps LANDJUT oder auch die 1960 aufgestellte Allied Command Europe Mobile Force (Land), die AMF (L) belegen, daß multinationale Truppenteile auf eine bereits langwährende Tradition zurückblicken können.

Die Streitkräfte werden grundsätzlich gemeinsam mit Alliierten im Rahmen der NATO und WEU eingesetzt. Die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit den Partnern innerhalb unterschiedlicher Führungsstrukturen ist damit von großer Bedeutung. Die Bundeswehr trägt damit dem bereits im Frieden durch die Einbindung multinationaler Strukturen und die Unterstellung von Verbänden Rechnung. Die Marine beteiligt sich an allen vier ständigen Einsatzverbänden im Atlantik, im Ärmelkanal und im Mittelmeer (STANAVFOLANT, STANAVFORCHAN, MCMFORMED und STANAVFORMED). Darüber hinaus finden regelmäßig Übungen im Internationalen Rahmen statt.

Ebenso wie die Marine ist auch die Luftwaffe mit gemeinsam operativen Planungs- und Führungsstäben fest in die Luftverteidigung des Bündnisses integriert. Das Heer beteiligt sich an allen Korps in Mitteleuropa und an den schnellen Einsatzverbänden der NATO. Darüber hinaus werden gemeinsame Aufgaben der Luftraumkontrolle, des Lufttransportes und der Ausbildung multinational wahrgenommen. Multinationalität fördert damit die Integration im Bündnis und führt zu einer wirtschaftlichen Wahrnehmung der Aufgaben. Es liegt auf der Hand, daß die Zusammenarbeit zwischen Streitkräften unterschiedlicher Nationen - sei es im Rahmen von internationalen Einsätzen der UNO, sei es im Rahmen von Bündnissystemen - einer Vielzahl von Problemen gegenübersteht. Es sind dies nicht nur sprachliche, kulturelle, historische sondern auch wirtschaftliche sowie organisatorische Probleme, die keiner näheren Begründung bedürfen. Auch die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages hat diesen Befund aufgrund zahlreicher Eingaben festgestellt. Vermutlich ist es die erste offizielle Stellungnahme zu der Problematik, die internationale Zusammenarbeit in multinationalen Verbänden mehr Aufmerksamkeit abverlangt als bisher. In Ihrem Jahresbericht 1995 stellt sie fest:

" ...... zwischen den nationalen Streitkräften gibt es unterschiedliche Auffassungen zu Fragen der Inneren Führung. UnfangreicheRechtsschutzmöglichkeiten der deutschen Soldaten einschließlich einer spezialgesetzlichen Petitionsinstanz, die gesetzlich geregelte Soldatenbeteiligung oder strenge Sicherheitsbestimmungen für die Bundeswehr werden nicht von allen Partnern verstanden, akzeptziert oder gar begrüßt. Ich halte es für dringernd erforderlich, daß diese Thematik aufgegriffen wird. Bei allen Bemühungen in der Praxis verträgliche und umsetzbare Regelungen zu schaffen, muß beachtet werden, daß einschneidende Eingriffe in die Rechtspositionen von Soldaten Sache des Parlaments sind.Die in vierzig Jahren von der Bundeswehr bewährte Konzeption der Inneren Führung mit dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform darf nicht leiden ......"

2. Multinationalität im Spannungsfeld von Souveränität und Integration

Vor allem die unterschiedlichen militärischen Strukturen der Streitkräfte, die unterschiedliche Traditionen und Führungsphilosophien (zu denen man im internationalen Umfeld auch die Innere Führung der Bundeswehr zählen muß), sowie die rechtlichen Probleme stehen nicht selten der Zusammenarbeit unterschiedlicher nationaler Streitkräftekontingente entgegen. Sieht man die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Aufstellung der Streitkräfte westlicher Staaten im Zusammenhang, so ist offenkundig, daß sie oft schon vor dem historischen Hintergrund der Entstehung der Verfassung gravierende Unterschiede aufweisen .

Diese verstärken sich in den jeweiligen Wehrrechtssysteme im Hinblick auf die Rechtsstellung der Soldaten, auf das Disziplinar- und Wehrbeschwerderecht und andere wehrrechtliche Materien. Die gleichen Unterschiede - oft noch viel gravierender - finden wir in den Führungsphilosophien - oder konzeptionen der einzelnen Streitkräfte, die auf den "Truppenalltag" gerade multinationaler Verbände "voll durchschlagen".Treffen Streitkräfte unterschiedlicher Nationen mit jeweils unterschiedlichen Rechts- und Führungskonzeptionen aufeinander, werden die Unterschiede sehr schnell dann sichtbar, wenn "Zusammenarbeit" angesagt ist. Auch die größte Bereitschaft zur Zusammenarbeit findet an nationalen Rechtsvorschriften und Führungsgrundsätzen häufig natürliche Grenzen. Sie werden um so offenkundiger, desto vertiefter eine Zusammenarbeit angestrebt wird, insbesondere dann, wenn es um die Unterstellung von Soldaten unter Befehlsträger einer anderen Nation geht.

3. Organisationsformen multinationaler Verbände

Bestrebungen zur Vereinheitlichung rechtlicher und organisatorischer Divergenzen auf europäischer Ebene lassen sich bis in das Jahr 1955 zurückverfolgen. Der Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG), der seinerzeit an der Ratifikation durch die französische Nationalversammlung scheiterte, sah in Art. 132 "Europäische Streitkräfte" vor, wobei gem. Art. 79 des EVG-Vertrages der Grundgedanke zu entnehmen ist, daß diese Streitkräfte einer einheitlichen Regelung unterworfen sein sollten. Mit der Errichtung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft sollte eine supranationale Organisation entstehen, wobei der ausschließliche Verteidigungsgedanke im Vordergrund stand. Im Falle einer damaligen Ratifikation wäre wahrscheinlich die Problematik im Hinblick auf gemeinsame europäische Streitkräfte in vielen Bereichen weitaus weniger brisant, wobei allerdings eine gewisse französische Dominanz unvermeidbar gewesen wäre.

Der politische Wille der Staaten der Europäischen Union, im Rahmen der WEU zu gemeinsamen Streitkräftestrukturen zu kommen ist jedoch nach wie vor gegeben. Er macht jedoch auch die langfristige Perspektive sichtbar, daß es nicht mehr alleine darum gehen kann, Schwachstellen in der Zusammenarbeit multinationaler Verbände abzubauen, sondern zugleich darum, im Rahmen eines politisch gewollten Prozesses in der Außen- und Sicherheitspolitik innerhalb EU langfristig zu Regelungen und Bestimmungen über "gemeinsame europäische Streitkräfte" zu kommen.

Bislang haben sich drei verschiedene Organisationsformen für militärische Großverbände von der Brigade an aufwärts herausgebildet, nämlich das "Lead-Nation"-Prinzip, das "Framework"-Prinzip sowie das "Integrationsprinzip".


a) das "Lead Nation-Prinzip"

Das II. (GE/US) Korps in Ulm und das V.(US/GE) Corps in Heidelberg sind nach dem "Lead Nation-Prinzip" strukturiert. Die Rolle der "Lead Nation" wird im II.(GE/US) Corps von Deutschland, im V.(US/GE) Corps von der amerikanischen Seite wahrgenommen. Als Führungsnation ist die jeweilige "Lead Nation" für alle die Führung und den Betrieb dieser Korps betreffenden Angelegenheiten verantwortlich. Beide Korpsstäbe sind national aufgebaut. Lediglich Verbindungselemente sind ständig dem jeweils anderem Korpsstab zugeordnet. Die amerikanische Seite hat ihr Verbindungselement beim II.(GE/US) Korps eingerichtet. Wir unterhalten dagegen eine vergleichbare Einrichtung beim V.(US/GE) Corps.
Das "Lead Nation-Prinzip" respektiert die nationalen Besonderheiten der jeweiligen Führungsnation. Kompromißlösungen sind weder für die Gestaltung der Stabsverfahren, noch bei der Vorhaben- und Übungsplanung sowie in anderen Angelegenheiten erforderlich. In den Stäben findet weder eine Durchmischung des Personals noch des Denkens statt. Das ist sicher vor dem Ziel der Multinationalität gesehen ein Nachteil.


b) das "Framework Nation-Prinzip"

Nach dem "Framework Nation-Prinzip" ist eine Nation für Führung, Verwaltung und logistischer Unterstützung des Hauptquartiers zuständig. Das Allied Command Europe Rapid Reaction Corps ist nach diesem Prinzip strukturiert. In seinem Stab stellt Großbritannien fast 70 Prozent des Personals. Die anderen Dienstposten sind auf die 10 Nationen, die Kräfte für dieses Korps stellen, aufgeteilt. Auch bei nach dem "Framework Nation-Prinzip"strukturierten multinationalen Truppenteilen findet wirkliche Multinationalität nur mit wenig Tiefe statt. Da lediglich eine Nation für Führung, Verwaltung und logistische Unterstützung des Hauptquartiers zuständig ist, ist ihr Einfluß so dominierend, daß eine gleichberechtigte Zusammenarbeit schwierig ist. Probleme bei der Aufteilung der Stellen, der Ausgestaltung der Stabsarbeit und den Stabsverfahren sind damit nicht leicht zu überwinden, weil die Interessen der Partner durch die "Framework Nation" häufig nur am Rande berücksichtigt werden.


c) das "Integrationsprinzip"

Für das Eurokorps, das I. D/NL Korps und das deutsch- dänisch- polnische multinationale Korps Nordost kam das "Integrationsprinzip" zum Tragen. Ein Merkmal wirklich integriert organisierter Korpsstäbe ist, daß den teilnehmenden Partnern in allen Angelegenheiten gleiche Rechte und Pflichten eingeräumt sind. Dies wird durch die Feststellung von Rotationsdienstposten für besonders wichtige Führungsfunktionen wie beispielsweise des Kommandierenden Generals, Stellvertretenden Kommandierenden Generals und Chefs des Stabes sichergestellt. Die Nationen besetzen im zeitlich festgelegten Wechsel diese Funktionen, wobei in den Besetzungszeiträumen stets eine Ausgewogenheit zwischen ihnen sichergestellt ist.

Im Sinne gleichberechtigter Teilhabe wird nur das Integrationsprinzip der politischen Zielsetzung von Multinationalität vollends gerecht. Das Personal der beteiligten Partner wird in den Stäben gemischt, ohne daß eine Nation durch Zahl oder Qualität der Dienstposten einen dominierenden Einfluß ausüben kann. Auch finanzielle und persönliche Beiträge erfolgen gleichgewichtig. Die nach dem "Integrationsprinzip" organisierten Truppenteile sind für multinationale Einsätze im Rahmen der Krisenbewältigung besonders geeignet. Dies hat nicht nur der SFOR- Einsatz der Deutsch- Französischen Brigade bewiesen. Auch der seit 1998 erfolgte Einsatz von großen Teilen des Hauptquartiers des EUROKORPS im Rahmen von SFOR in Bosnien unterstreicht dies. Vor allem die nach dem "Integrationsprinzip" organisierten multinationalen Truppenteile können eine motorische Funktion beim europäischen Integrationsprozeß ausüben.

Für das deutsche Heer spielen zur Ausgestaltung multinationaler Truppenteile klare Aufgaben und Aufträge im Frieden und im Einsatz sowie praktikable Lösungen bei der Zusammenarbeit in den aufgezeigten Feldern eine gewichtige Rolle. Wie die langjährigen Verhandlungen zum Straßburger Abkommen für das Eurokorps, aber auch die Verträge für das I. D/NL Korps und die derzeit für das multinationale Korps Nordost laufenden Vertragsverhandlungen belegen, sind viele Aspekte von Bedeutung. Ihre Bandbreite reicht vom Aufenthaltsrecht des Personals multinationaler Trupenteile im Aufnahmestaat über die Befügnis des Kommandeurs /Kommandierenden Generals zum Abschluß von Verträgen sowie der Frage des internationalen Status und der Rechtspersönlichkeit des Hauptquartiers bis hin zu Steuerprivilegien und weiteren Regelungen, die Gegenstand besonderer Zusatzabkommen darstellen können.

Der Aufenthalt des Personals multinationaler Truppenteile auf dem Territorium des Aufnahmestaats muß auf einer rechtlich eindeutigen Grundlage erfolgen. Dabei sind die Bedürfnisse und Anforderungen für das Personal des Entsendestaates mit denen des Aufnahmestaates in Einklang zu bringen. Sowohl das NATO-Truppenstatut von 1951 als auch das Pariser Protokoll von 1952 bleiben für multinationale Truppenteile grundsätzlich unberührt. Allerdings betrifft das Pariser Protokoll NATO-Hauptquartiere und kann deshalb nach deutscher Auffassung nicht ohne NATO-Kommandostruktur Anwendung finden. Dieser Punkt spielte bei der Verhandlung besonderer status- und steuerrechtlicher Regeln in den Vertragsverhandlungen für das Multinationale Korps Nordost eine besondere Rolle.

Multinationalität ist jedoch kein Selbstzweck und ginge in die falsche Richtung, wenn sie nicht gleichzeitig Ausdruck eines gemeinsamen politischen Willens wäre. Multinationalität ist aber zugleich auch eine Chance und eine Idee, mit der nationale Anstrengungen auf gemeinsame Ziele ausgerichtet werden.. Dies kann nur im Rahmen der "Strategic and Operational Community"sowie im passenden rechtlichen Rahmen gelingen.


4. Mögliche Rechtsformen multinationaler Verbände

Deshalb stellt sich nunmehr die die Frage nach möglichen zukünftigen Rechtsformen multinationaler Verbände. Rechtsformen bezeichnen bestimmte Konstellationen, Strukturen oder Organisationen, die rechtlich fixiert sind. Im Hinblick auf die Ausgangsfrage gibt es Rechtsformen auf der nationalen sowie auf der internationalen (völkerrechtlichen) Ebene. Eine diesbezügliche Unterscheidung ist wichtig, da davon die Frage abhängt, ob die gewählte Rechtsform zur Rechtsfähigkeit führen soll oder nicht. Auf völkerrechtlicher Ebene kommt noch die Frage hinzu, ob das Gebilde, das geschaffen werden soll, rechtsfähig nur auf fremdem (staatlichen) Territorium, oder aber auch "nach Völkerrecht" sein soll, also in Beziehung zu anderen Völkerrechtssubjekten treten kann

Damit lautet die primäre Frage nicht, welche Rechtsform wählt man für multinationale Verbände, sondern vorab die Frage, was soll damit erreicht werden. Nationales und Internationales Recht stehen hier nicht beziehungslos nebeneinander. Wenn das nationale Verfassungsrecht - z.B. im Sinne von Art. 24 GG - vorsieht, daß Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen werden können, dann beschränkt sich das vielleicht nicht allein auf "internationale Organisationen" im völkerrechtlichen Verständnis. Jedoch kann eine Einrichtung, die als solche im Völkerrecht "nicht vorkommt" oder dort jedenfalls keine rechtserhebliche Rolle spielt, schwerlich eine "zwischenstaatliche" Einrichtung gem. Art. 24 Abs. I GG sein.

Wäre beabsichtigt, dem multinationalen Verband oder seinem Hauptquartier Hoheitsrechte zur Ausübung zu übertragen, müßte es sich nach deutschem Verfassungsrecht dabei um eine o.g. "zwischenstaatliche Einrichtung" iSv. Art. 24 Abs. 1 GG handeln. Die Frage der Übertragung von Hoheitsrechten stellt sich beispielsweise beim Wachdienst , wenn Soldaten anderer Nationen für Liegenschaften in der bundesrepublik Deutschland Wachaufgaben mit allen damit verbundenen Befugnissen übernehmen. Die Diskussion um eine eigene Rechtsform in bezug auf multinationale integrierte Verbände, ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn damit auch das Vorliegen einer eigenen Rechtspersönlichkeit des Verbandes einherginge. Als mögliche Rechtsformen für die Ausgestaltung multinationaler Verbände käme neben der "Internationalen Verwaltungsunion" auch die "plurinationale Verwaltungseinrichtung" in Betracht .Sie basieren auf Abkommen zwischen den beteiligten Staaten, genießen Privilegien und Immunitäten und haben Verwaltungsaufgaben, aber nicht notwendig souveräne Befugnisse und Durchgriffsrechte.

Auch die die "internationale Verwaltungsunion" würde als mögliche Rechtsform auf einen integrierten multinationalen, wenngleich nicht auf einen binationalen Streitkräfteverband passen. Beispiele für internationale Verwaltungsunionen sind die internationale Fluß- bzw. Fischereikommission oder Organisation im Bereich von Post und Telekommunikation. Beispiele für plurinationale Verwaltungseinrichtungen des öffentlich- rechtlichen Typs wären die Europäische Raumfahrtagentur ESA sowie EUROCONTROL und die europäische Flugsicherungsorganisation. Da Streitkräfte als solche im nationalen Kontext der Exekutive, also der Verwaltung zugerechnet werden, könnten multinationale Verbände durchaus als Verwaltungsunion oder plurinationale Verwaltungseinrichtung konzipiert werden. Welche Funktionen, Befugnisse, Organe und Privilegien sie haben sollen, läge letztendlich in der Hand der beteiligten Staaten.

Darüber hinaus ist überlegenswert, ob die Schaffung eigener Rechtsformen - in welcher Ausprägung auch immer - nicht auch ergänzt werden muß durch Maßnahmen auf politischer Ebene, denn Multinationalität bedeutet letztendlich nicht nur ein Spannungsfeld zwischen Tradition und Integration sondern auch das Dilemma zwischen Souveränität und dem Verzicht auf Rechte. Mit dieser Perspektive umfassender Zukunftsgestaltung ist Multinationalität ohne Alternative. gefordert ist eine weitere Vertiefung und Erweiterung der Integration, damit am Endpunkt dieser Entwicklung eine in die NATO integrierte, europäische Armee stehen kann, die auch in der Lage ist, einen angemessenen Beitrag zum Frieden in Europa und für weltweite Krisenregionen zu leisten.

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